Neuregelung für den weiß-gelben Gürtel

Auf Antrag der Lehrreferenten hat das Präsidium des Deutschen Judo-Bundes folgende Ergänzung zur Kyu-Prüfungsordnung im DJB beschlossen

Ab sofort dürfen Kinder, die das Programm der 5- bis 7-Jährigen "Judo spielend lernen" komplett und dokumentiert erfolgreich durchlaufen haben, bereits im siebten Lebensjahr zum 8. Kyu graduiert werden und müssen nicht auf den 7. Geburtstag warten. Alle anderen bleiben von dieser Regelung ausgenommen.

Diese Regelung des DJB kann auf der Grundlage des Punktes 6 der Grundsatzordnung für das Prüfungswesen im BJV ab sofort auch in unserem Landesverband umgesetzt bzw. angewandt werden.

Die Änderung betrifft jedoch nur den im Kinderpass dokumentierten vollständigen Erwerb des 8. Kyu über das Programm Vorjudo.

Martin Reißmann
BJV-Prüfungsreferent