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Ehrenordnung des Brandenburgischen  Judo-Verbandes e.V.

§1 Zweck
§2 Art der Ehrungen
§3 Voraussetzungen für die Ehrungen
§4 Ehrenrat des BJV e.V.

 

§ 1Zweck

Die Ehrenordnung  regelt die Auszeichnung von aktiven Judoka, Funktionären und 
Förderern des BJV e.V. für hervorragende Leistungen sowie Verdienste und die
Förderung des Judo innerhalb und außerhalb des Verbandes.

Es besteht Einigkeit darüber, dass durch die Aufstellung  dieser Richtlinien zur
Durchführung von Ehrungen ein Rechtsanspruch von Seiten des Vereinsmitgliedes
nicht hergeleitet werden kann und insoweit die Entscheidung zur Vornahme der Ehrung
dem Ehrenrat des BJV e.V., gegebenenfalls auch in Abstimmung mit der
Mitglieder-Versammlung  des BJV e.V., grundsätzlich vorbehalten bleibt.

Auf Grund des eingebrachten Vorstandsbeschlusses wurde in der Mitgliederversammlung
vom 29.03.1998 die Vornahme von Ehrungen verabschiedet.
 

§ 2Art der Ehrungen

Ehrungen erfolgen durch 

        1.        die Verleihung der Ehrenurkunde des BJV e.V.

        2.        die Verleihung der Ehrenmedaille des BJV e.V. in Bronze, Silber und Gold

        3.        die Verleihung von Dan-Graden ohne technische Prüfung im BJV e.V.

        4.        die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft des BJV e.V. 
 

§ 3Voraussetzungen für die Ehrungen 

1.        Ehrenurkunde des BJV e.V. 

Aus Anlass besonderer Vereinshöhepunkte (Jubiläum, größere Vereinsveran-
staltungen etc.) und wegen ihres besonderen Einsatzes, darüber hinaus aber auch
im Hinblick auf langjährige, tatkräftige Unterstützung des Vereins können an
Mitglieder „Ehrenurkunden des BJV e.V.“ ausgehändigt werden.
Weiterhin sollen auch mit einer „Ehrenurkunde des BJV e.V.“ besonders verdiente
aktive oder passive Mitglieder bzw. Förderer geehrt werden, um hierdurch die
herausragenden Einzelleistungen oder aber auch die langjährige Verbundenheit
bzw. das Engagement für den Verein zu würdigen.

2.        Ehrenmedaille in Bronze

     a)       für die Erringung von mindestens 2x Platz 3 bei Deutschen Meisterschaften
            oder für entsprechende sportliche Leistungen auf internationaler Ebene,

    b)       für mindestens fünfjährige verdienstvolle Tätigkeit als Aktiver bzw. Funktionär,

    c)       für eine besondere Förderung des BJV e.V.

        Ehrenmedaille in Silber

    a)       für die Erringung von mindestens Platz 2 bei Deutschen Meisterschaften oder
          für entsprechende sportliche Leistungen auf internationaler Ebene,

    b)       für eine mindestens zehnjährige verdienstvolle Tätigkeit als Aktiver oder Funktionär,

    c)       für außergewöhnliche und langfristige Förderung des BJV e.V.

        Ehrenmedaille in Gold 

a)       für die Erringung des Titels „Deutscher Meister“ oder für entsprechende sportliche
Leistungen auf internationaler Ebene,

b)       für eine mindestens fünfzehnjährige verdienstvolle Tätigkeit als Aktiver oder Funktionär,

c)       für herausragende und außergewöhnlich starke Förderung des BJV e.V. 

3.        Verleihung von Dan-Graden ohne technische Prüfung 

a)         zum 2.Dan  -  mindestens 3 Jahre Träger des 1.Dan

b)        zum 3.Dan  -  mindestens 4 Jahre Träger des 2.Dan

c)         zum 4.Dan  -  mindestens 5 Jahre Träger des 3.Dan

d)        zum 5.Dan  -  mindestens 6 Jahre Träger des 4.Dan

Alle Anträge auf Dan-Grad-Verleihung sind bis zum 30.09. des laufenden Jahres
mit einem vollständig ausgefüllten DJB-Vordruck „Antrag auf Graduierung“ sowie
einem formlosen Zusatzantrag, aus welchem die besonderen Verdienste erkennbar
werden, die Höhergraduierung begründen, die nach der letzten Graduierung
erworben wurden, an den Referenten für das Prüfungswesen einzureichen.
Danach wird der Antrag vom Ehrenrat beraten und über die Verleihung entschieden.
Bei einer Verleihung ab 6.Dan wird bei einer Befürwortung der Antrag an den
Ehrenrat des DJB weitergeleitet.

4.        Verleihung der Ehrenmitgliedschaft 

Für herausragende Dienste um den BJV können Mitglieder zum „Ehrenmitglied“
ernannt werden. Dies gilt auch für Mitglieder, die mindestens das 60. Lebensjahr
vollendet und dem BJV wenigstens 20 Jahre angehört haben.

Für die Ernennung zum Ehrenmitglied ist die Zustimmung der Jahreshauptversammlung
einzuholen. Die Ernennung zum Ehrenmitglied ist durch Übergabe einer entsprechenden
Urkunde seitens des BJV zu dokumentieren.

Ehrenmitglieder können aus gegebenem Anlass auch zu Vorstandssitzungen als
beratende Mitglieder eingeladen werden.

   

§ 4Ehrenrat des BJV e.V.    

1.        Der Ehrenrat besteht aus folgenden Mitgliedern: 

a)       Präsident des BJV

b)       Ehrenmitglieder 

2.        Der Präsident des BJV lädt bei Bedarf zu einer Sitzung des Ehrenrates ein und leitet diese. 

3.        Der Ehrenrat entscheidet über Ehrungen nach § 2 Abs. 1-3 der Ehrenordnung und stellt
Anträge an die Mitgliederversammlung für Ehrungen nach § 2 Abs. 4.

Der Ehrenrat führt eine Ehrentafel des BJV, in die alle Ehrungen aufzunehmen sind.

Über Ehrungen seiner Mitglieder kann der Ehrenrat nicht befinden.

4.        Die Ehrungen werden prinzipiell vom Präsidenten des BJV zur Mitgliederversammlung
vorgenommen. Er kann diese Aufgabe auch delegieren.

 

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